Transparenzbericht

Trotz aus unserer Sicht Verfassungswidrigkeit / fehlender Befugnis der „APAS“ / Rechtswidrigkeit
hat das VG Berlin in der mündlichen Verhandlung am 16.05.2025 beschlossen, dass die Umsätze
offenzulegen sind. Hierzu sei die 5-Jahres-Frist zur Offenlegung noch nicht abgelaufen, sie
beginne vielmehr erst zu laufen nach Offenlegung eines „vollständigen“ Transparenzberichts.
Auch u. a. die Argumentation, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zum Vorhalten einer
„homepage“ gibt hat das VG Berlin nicht gelten lassen.

Vormalige Angabe:
Die Angabe von Umsätzen der Unternehmung ….. wird nicht offengelegt aufgrund
des Schutzrechts persönlicher Verhältnisse des Inhabers. Sie betragen weniger als die gemäß
§ 267 Abs. 1 Nr. 2 HGB für kleine Kapitalgesellschaften geltende Grenze von MEUR 9,68.

Transparenzbericht-zum-30042019_2025WPK.pdf

Transparenzbericht-zum-30042019_2025WPK-org.pdf

Transparenzbericht zum 30042018_2025WPK.pdf

Transparenzbericht-zum-30042018_2025WPK_org.pdf